Diese Maßnahmen gelten ab dem 20. April
von Frank Reimann
Staatskanzlei
Presse- und Informationsamt
„Zusammenkünfte in Vereinen - unabhängig ob Sportverein oder sonstiger Verein sind weiterhin verboten. Nicht untersagt ist aber der Zutritt auf das Vereinsgelände, wenn der Verein die Einhaltung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln garantieren kann. Das gemeinsame Training im Verein in Gruppen ist verboten, individueller Sport allein oder zu zweit (zum Beispiel Tennis oder Golf) ist zulässig, wenn der Verein auf dem Gelände das Abstandsgebot klar einhalten kann.“
Das bedeutet für uns, Training von einer Aufsichtsperson alleine ist gestattet, mit einem zweiten Schützen und die Aufsichtsperson hat 1,5m Abstand ist auch gestattet. Es dürfen sich nur zwei Personen auf dem Vereinsgelände aufhalten! Sollten andere Vereinsmitglieder kommen müssen diese vor dem Tor warten bis das Training des zuerst erschienenen beendet ist. Weitere Anweisungen befinden sich auf unserer Sportstätte.